Mietverwaltung (Sondereigentumsverwaltung)

  • Vermietung von Wohnungs- und Gewerbeimmobilien (Wohnungsabnahmen- und Übergaben) ohne gesonderte Maklergebühren (innen oder außen)
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen (geförderter Wohnungsbau)
  • Buchhaltung (Einnahme-/Überschuss, Bilanzbuchhaltung – siehe Buchhaltung)
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Eigentümerabrechnungen pro Monat/Quartal/Jahr
  • Mahnwesen
  • Betreuung von Sozialamtsfällen zur Mietsicherung
  • Vorbereitendes Klagewesen
  • Klagewesen bis zur 1. Instanz (bei gleichzeitiger Geschäftsführung/-besorgung)
  • USt-Voranmeldungen (Elster)
  • Technische Betreuung (siehe technische Verwaltung)

 

Für uns ist die Nähe zum Mieter  wichtig. Daher verwalten wir in der Regel mit Kenntnis der Mieternamen und wissen um die Belange des Einzelnen.  Dies gilt fraglos für positive als auch negative Erfahrungen, die gegenüber dem Eigentümer zu berichten sind. Die konsequente Verfolgung von Mietforderungen ist unser erklärtes Ziel und Grundvoraussetzung für eine effiziente Verwaltung.